Notfallpläne Stauanlagen
Die Richtlinie des Präsidenten des Ministerrates vom 8. Juli 2014 “Operative Anweisungen hinsichtlich der Zivilschutztätigkeit im Bereich der großen Stauanlagen”, sieht die Verabschiedung und die Genehmigung von Seiten der jeweiligen Regionen und autonomen Provinzen, im Zusammenwirken mit der zuständigen Präfektur/dem zuständigen Regierungskommissariat, eines Notfallplans auf Region- bzw. Provinzebene für jede große Stauanlage.
Der vorliegende Plan zielt in Abstimmung mit der obengenannten Richtlinie darauf ab, Gefahrensituationen entgegenzuwirken, welche durch eine Hochwasserwelle, die durch die Betätigung der Ablassorgane oder infolge eines hypothetischen Dammbruchs ausgelöst werden können. Die Staumauer hat in Bezug auf die Höhe und/oder das Volumen die Eigenschaft einer “großen Stauanlage ”. Der Inhalt des Plans berücksichtigt und steht im Einklang mit den Bestimmungen des Zivilschutzdokuments der Stauanlage, welches von der Autonomen Provinz Bozen genehmigt wurde. Es werden die Bedingungen festgelegt für die Aktivierung der Notfallphasen, wie laut der obengenannten Richtlinie vorgesehen.
Der Notfallplan der Stauanlagen behandelt:
- Die operativen Strategien für Notsituationen bezüglich der Warnsysteme, der Alarmierung, der Sicherheitsmaßnahmen (auch vorbeugende), der Betreuung und Hilfeleistung der Bevölkerung;
- das Einsatz- und Koordinierungsmodell der am Management und der Bekämpfung des Notstandes beteiligten Subjekte, sowie die Organisation der Einsatzzentralen.
Notfallpläne der einzelnen Stauanlagen
In Südtirol sind die Pläne vom Amt für Hydrologie und Stauanlagen der Agentur für Bevölkerungsschutz erstellt worden. Sie bestehen aus „Leitlinien“, die für sämtliche Stauanlagen gleich sind und aus spezifischen Dokumenten für jede einzelne Stauanlage:
- Datenblatt Stauanlage
- Datenblatt Notfallmanagement
- Einsatzkarten und Einsatzdokumente
Insgesamt wurden 15 Notfallpläne für gleichviele Speicherseen vorbereitet, die der hydroelektrischen Nutzung dienen und durch große Stauanlagen aufgestaut werden. Sehen Sie hier die Notfallpläne im einzelnen:
Im Falle vom Weißbrunner Stausee wird dieser durch zwei Staumauern aufgestaut, da der Speichersee einer ist, gibt es auch nur einen einzigen Notfallplan.
Für die Stauanlage Stramentizzo, die sich an der Provinzgrenze zum Trentino befindet, liegt der Notfallplan im Kompetenzbereich der Autonomen Provinz Trient, da die Auswirkungen einer durch die Stauanlage bedingten Hochwasserwelle fast ausschließlich diese Provinz betreffen würde.
*Die Hochwasserwellen die durch die Öffnung der Ablassorgane des Haidersees oder durch einen Dammbruch entstehen, bleiben auf das darunterliegende Gewässerbett beschränkt, daher sind im Notfallplan keine Einsatzkarten oder Einsatzdokumente vorgesehen.
Die Genehmigung der Notfallpläne der Stauanlagen, durch Beschluss der Landesregierung Nr. 610 vom 18. Juli 2023, stellt den letzten Schritt eines komplexen und partizipativen Prozesses dar, der in mehreren Phasen sämtliche Interessengruppen einbezogen hat. Die Zusammenarbeit mit dem Regierungskommissariat für die Provinz Bozen wurde durch die Unterzeichnung eines Abkommens am 21. Juli 2023 formalisiert.