Transparente Verwaltung
Im Sinne einer offenen, bürgernahen Verwaltung und gemäß den Grundsätzen der Transparenz und der guten Verwaltung gewährleistet die Agentur für Bevölkerungsschutz jedem den weitestgehenden Zugang zu den Informationen über ihre Organisation und Tätigkeit, über die Verwendung der öffentlichen Mittel sowie ihre Leistungen und Dienste. Diese Informationen werden auf diesem Portal, gruppiert nach gesetzlichen Vorgaben, auf der Basis folgender Referenzquellen veröffentlicht:
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Gesetzesdekret 14. März 2013, Nr. 33 über die Neuregelung der Pflichten zur Bekanntmachung, Transparenz und Verbreitung von Informationen seitens der öffentlichen Verwaltungen (veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 80 am 05.04.2013) und geändert durch das Gesetzesdekret 25. Mai 2016, Nr. 97 (veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 132 am 08.06.2016);
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Gesetzesdekret 18. April 2016, Nr. 50, in geltender Fassung;
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Beschluss der ANAC Nr. 1134/2017: Neue Leitlinien für die Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Vorbeugung der Korruption und Transparenz durch Unternehmen und Einrichtungen, die dem Privatrecht unterliegen und von öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Wirtschaftsunternehmen kontrolliert werden und an denen diese beteiligt sind (veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Nr. 284 am 05.12.2017).
Die in den einzelnen Sektionen veröffentlichten Inhalte werden mit den von den zuständigen Organisationseinheiten der Agentur für Bevölkerungsschutz zur Verfügung gestellten Daten, Informationen und Unterlagen laufend aktualisiert.
Die hier veröffentlichten persönlichen Daten können nur gemäß den in den geltenden Bestimmungen über die Wiederverwendung von öffentlich zugänglichen Informationen vorgesehenen Bedingungen wiederverwendet werden (EU-Richtlinie 2013/37/UE und GvD. Nr. 102/2015 zur Umsetzung derselben), sofern sie mit den Zwecken, für welche sie erhoben und gespeichert wurden, vereinbar sind, und unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen.
Letzte Aktualisierung: 15.05.2024