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Die Agentur für Bevölkerungsschutz des Landes Südtirol, errichtet mit Dekret des Landeshauptmanns vom 4. Dezember 2015, Nr. 32, ist eine vom Land abhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Organisations-, Verwaltungs-, Buchführungs- und Vermögensautonomie.

 

 

 

 

 Letzte Aktualisierung: 15.05.2024 (Das Datum bezieht sich auf die Seite und nicht auf die Inhalte des Links)