Planung und Raumordnung

Die Agentur für Bevölkerungsschutz des Landes Südtirol, errichtet mit Dekret des Landeshauptmanns vom 4. Dezember 2015, Nr. 32, ist eine vom Land abhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Organisations-, Verwaltungs-, Buchführungs- und Vermögensautonomie.

Raumordnungspläne, Koordinierungspläne, Landschaftsschutzpläne, urbanistische Leit- und Durchführungspläne sowie deren Varianten, gemäß Artikel 39, Absatz 1, gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33/2013 sind auf den jeweiligen Seiten der Autonome Provinz Bozen veröffentlicht.

 

 

Letzte Aktualisierung: 10.01.2022