Kontrollierte Gesellschaften
In dieser Sektion werden Informationen zu folgenden Themen veröffentlicht:
- Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften
- Beteiligte Körperschaften
- Kontrollierte privatrechtliche Körperschaften
- Grafische Darstellung
Die Agentur für Bevölkerungsschutz hat keine Kontrollfunktion gegenüber Körperschaften, gemäß Art. 22 des GvD Nr. 33/2013.
Letzte Aktualisierung: 28.05.2024