Außerordentliche Maßnahmen und Notfälle
Die Agentur für Bevölkerungsschutz des Landes Südtirol, errichtet mit Dekret des Landeshauptmanns vom 4. Dezember 2015, Nr. 32, ist eine vom Land abhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Organisations-, Verwaltungs-, Buchführungs- und Vermögensautonomie.
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Außerordentliche Maßnahmen und Notfälle
Letzte Aktualisierung: 31.05.2024 (Das Datum bezieht sich auf die Seite und nicht auf die Inhalte des Links)