An die Bediensteten erteilte und ermächtigte Aufträge
Das Personal, welches bei der Agentur für Bevölkerungsschutz im Dienst ist, ist angestelltes Personal der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol.
Die an die Bediensteten der Agentur für Bevölkerungsschutz erteilten Aufträge sind Teil der im jeweiligen Berufsbild vorgesehenen Aufgaben; die entsprechenden Vergütungen sind in der Gesamtentlohnung enthalten.
Die Ermächtigung zur Ausübung von Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit der Landesbediensteten der Agentur für Bevölkerungsschutz ist durch die "Verordnung über die Nebentätigkeiten", Dekret des Landeshauptmanns vom 6. Jänner 2016, Nr. 3, geregelt.
Die Liste der Aufträge und Nebentätigkeiten, zu deren Annahme die Bediensteten ermächtigt wurden finden Sie auf der Transparenzseite der Provinz.
Letzte Aktualisierung: 15.05.2024 (Das Datum bezieht sich auf die Seite und nicht auf die Inhalte des Links)