Mietverträge

Die Agentur für Bevölkerungsschutz des Landes Südtirol, errichtet mit Dekret des Landeshauptmanns vom 4. Dezember 2015, Nr. 32, ist eine vom Land abhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Organisations-, Verwaltungs-, Buchführungs- und Vermögensautonomie.

Entrichtete und eingehobene Miet- oder Pachtzinse (Veröffentlichung im Sinne von Art. 30 des GvD Nr. 33/2013) sind in der Liste der Provinz aufgeführt und finden Sie auf der Transparenzseite der Provinz:

 

 

Letzte Aktualisierung: 12.06.2024 (Das Datum bezieht sich auf die Seite und nicht auf die Inhalte des Links)