Kriterien und Modalitäten
Akte, mit denen die Kriterien und Modalitäten festgelegt sind, an die sich die Verwaltung bei der Gewährung von Subventionen, Zuschüssen, Beihilfen und finanziellen Unterstützungen sowie wirtschaftlichen Vorteilen jeglicher Art an natürliche oder juristische Personen und öffentliche oder private Körperschaften halten müssen.
Kriterien für die Gewährung von wirtschaftlichen Vergünstigungen:
- Landesgesetz vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, Art. 2 (Externer Link)
Die gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Anwendungsrichtlinien sind bei den Beschreibungen der einzelnen Dienste der Landesverwaltung auf der Webseite des Südtiroler Bürgernetzes angeführt und einsehbar:
Subventionen, Zuschüsse, Beiträge und finanzielle Beihilfen im Rahmen von EU-Förderungen:
Letzte Aktualisierung: 10.06.2024 (Das Datum bezieht sich auf die Seite und nicht auf die Inhalte des Links)