Stauanlagen

Südtirol ist ein überaus wasserreiches Land. Seit jeher nutzt man diese wertvolle Ressource, deren Nutzung auch eine Berücksichtigung von möglichen Gefahren erfordert. Stauanlagen, also Staudämme, Stauwehre und Staubehälter haben ein oder mehrere Aufgaben. Sie ermöglichen eine sinnvolle Nutzung des Wassers für die Stromerzeugung, die Bewässerung, die Frostschutzberegnung, die künstliche Beschneiung, den Brandschutz, die Naherholung und zur Speicherung von Trinkwasser. Weiters sind sie in gewissen Fällen (bei Stauanlagen im Bach-/Flussbett) wichtige Instrumente zur Regelung des Wasserabflusses bei Hochwasserereignissen. Kündigt sich etwa ein Hochwasser an, so kann der Wasserspiegel gezielt abgesenkt werden, um so Speicherkapazität zu schaffen und nachfolgend auf den talseitigen Wasserabfluss günstig einwirken zu können.

In den Zuständigkeitsbereich des Landes fallen dabei kleine Stauanlagen, welche eine Staudammhöhe von 15 Metern oder ein Stauvolumen von einer Million Kubikmetern nicht überschreiten. Größere Anlagen liegen in der Zuständigkeit des Staates (allerdings nimmt das Land auch hier wichtige Zivilschutzaufgaben wahr). Kleinste Stauanlagen mit einem Volumen von weniger als 5000 Kubikmetern sind hingegen Kompetenz der Gemeinden. Diese können bei Stauanlagen mit einem Fassungsvermögen von über 2000 Kubikmetern auf die statische, geotechnische und hydraulische Beratung durch die Stauanlagen-Experten der Agentur für Bevölkerungsschutz zurückgreifen.

Gesetzlich geregelt ist der Bereich der öffentlichen Sicherheit zu den Stauanlagen und Speichern in Landeskompetenz durch das Landesgesetz vom 14. Dezember 1990, Nr. 21.

Die wichtigste Aufgabe des Amtes für Hydrologie und Stauanlagen der Agentur für Bevölkerungsschutz liegt darin, die Unversehrtheit der talseitig lebenden und arbeitenden Bevölkerung und den Schutz der Gebiete unterhalb der Stauanlagen zu gewährleisten. Im Detail heißt dies, dass dieses Amt:

  • die Projekte zum Bau von Wasserspeichern und Flusssperren begutachtet und genehmigt;
  • den Bau und den Betrieb dieser Bauwerke beaufsichtigt;
  • die Einhaltung aller Normen durch Betreiber, Projektanten, Bauleiter und Baufirmen überwacht;
  • Planer, Baufirmen und Betreiber beratet;
  • landeseigene Becken projektiert, baut, kontrolliert und instand haltet;
  • die Zivilschutzaufgaben im Bereich der Stauanlagen unabhängig ihrer Staudammhöhe und ihres Stauvolumens wahrnimmt.