Whistleblowing

Whistleblowing  - Meldungen von Missständen

Bei der Umsetzung des Gesetzesdekrets Nr. 24 vom 10. März 2023 hat die Agentur für Bevölkerungsschutz die vorgeschriebenen Kanäle für den Empfang und die Bearbeitung von Meldung von Missständen eingerichtet.

Wer kann melden?

  • Personen, die für die Verwaltung, Leitung, Kontrolle, Überwachung oder Vertretung der Agentur für Katastrophenschutz zuständig sind;
  • alle Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Selbstständigen, Berater, Freiwilligen, bezahlten und unbezahlten Praktikanten, die bei der Agentur für Katastrophenschutz tätig sind;
  • Personen, die die oben genannten Rollen in der Vergangenheit gespielt haben, wenn die Informationen über die Verstöße im Laufe der Beziehung erlangt wurden, und Personen, mit denen die Beziehung noch nicht entstanden ist, z. B. Bewerber für die Personalauswahl oder Mitarbeiter während der Probezeit.

Was kann gemeldet werden?

Informationen über Verwaltungs-, Buchführungs-, Zivil- und Strafsachen können gemeldet werden. Informationen über Verstöße können auch Verstöße umfassen, die noch nicht begangen wurden und bei denen der Hinweisgeber aufgrund konkreter Beweise davon ausgehen kann, dass sie begangen werden könnten. Dabei kann es sich auch um Unregelmäßigkeiten und Anomalien (symptomatische Indizes) handeln, die nach Ansicht des Hinweisgebers zu einem der im Dekret vorgesehenen Verstöße führen können.

Wie kann gemeldet werden?

Telefonisch:

Symbol Telefon über die gebührenfreie Telefonnummer: 800-126-416 Der Anruf wird aufgezeichnet

Schriftlich:

Symbol Mail an die E-Mail-Adresse: protezione civilebolzano_whistleblowing@complegal.it Zum Schutz der Vertraulichkeit des Hinweisgebers müssen schriftliche Meldungen, falls der Hinweisgeber seine Einwilligung zur Offenlegung seiner Identität nicht geben möchte, von persönlichen E-Mail-Adressen und nicht von einer Mailadresse des Arbeitgebers gesendet werden.  Eventuell anonyme Meldungen müssen von E-Mail-Adressen gesendet werden - falls erforderlich, auch eigens dafür erstellte -, aus denen die Identität des Hinweisgebers nicht abgeleitet werden kann.


Persönlich:

Der Hinweisgebende hat auch das Recht, eine direkte Besprechung mit dem Verantwortlichen für Korruptionsprävention und Transparenz zu verlangen, um die Meldung in einem vertraulichen Gespräch zu übermitteln; es genügt, eine entsprechende Anfrage über einen der oben genannten Kanäle zu stellen und eine Kontaktmöglichkeit anzugeben, um zurückgerufen zu werden.