Landeszivilschutzplanung

Der Landeszivilschutzplan (LZSP) wird gemäß LG vom 18. Dezember 2002 Nr. 15 erstellt, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit vorherzusehen und vorzubeugen und Notsituationen zu bewältigen. Der LZSP bestimmt im Katastrophenfall den Bedarf und die Verfügbarkeit von Personal,

    Darstellung Zivilschutzbrowser

Räumlichkeiten, Mitteln und Ausrüstungen. Der Landeszivilschutzplan für die Autonome Provinz Bozen wurde von der Agentur für Bevölkerungsschutz erstellt, vom Landeszivilschutzkomitee am 24. August 2023 beschlossen und von der Landesregierung mit Beschluss vom 5. September 2023, Nr. 761, genehmigt.

Ziele des Plans

Ziel des Plans ist die Bewältigung von Ereignissen menschlichen Ursprungs oder im Zusammenhang mit Naturgefahren, sowie die Sicherstellung der Vorbereitung, Rettung und Bewältigung eines Notfalls. Der Plan hat folgende Ziele:

  • Effiziente Warnung zur Vorbereitung auf erwartete Ereignisse
  • Zuverlässige Alarmierung und Kommunikation für die Bewältigung von Ereignissen
  • Schutz von Menschen, Gütern, Siedlungen, Dienstleistungen und der Umwelt
  • Förderung der Zusammenarbeit und optimale Nutzung der verfügbaren Ressourcen
  • Förderung der Wiederherstellung: für eine schnelle Rückkehr zur Normalität
  • Resilienz: für die Verbesserung der Fähigkeit, mit zukünftigen Ereignissen umzugehen

Koordinierung mit Anderen Plänen

Der Landeszivilschutzplan integriert sich mit übergeordneten Plänen wie nationalen Notfallplänen und dient als Grundlage für die Erstellung anderer Sonderpläne für spezifische Ereignisszenarien, sowie für die Gemeindezivilschutzpläne der Provinz. Er bietet einen Rahmen zur Integration der Pläne, die Definition gemeinsamer Ansätze und fördert den Zugang zu Informationen über digitale Mittel.

Aufbau des Planes

Der Landeszivilschutzplan (PDF 19 MB) basiert auf einem komplexen Informationssystem, das über IT-Plattformen, Datenbanken und Instrumente wie den Zivilschutzbrowser abgerufen werden kann. Der hier veröffentlichte Plan stellt daher einen Auszug der in den oben genannten Medien vorhandenen Inhalte dar und spiegelt nicht vollständig die Interaktivität und Navigationsfähigkeit der über digitale Plattformen verfügbaren Originalinhalte wider. Der Landeszivilschutzplan besteht in dieser Form aus einem Hauptdokument und fünf Anhängegruppen.

 

 

Zivilschutzstatus

Auskunft über die Lage in Südtirol in Bezug auf den Zivilschutz und über den Grad der Aktivierung der Zivilschutz-Institutionen gibt der so genannte Zivilschutzstatus. Zur Beschreibung des Zivilschutzstatus wird auf eine standardisierte vierstufige Skala zurückgegriffen, die einer Kurzbezeichnung (ZERO - ALFA - BRAVO - CHARLIE) und einem mehrspaltigen Symbol entsprechen.

Normalzustand - ZERO
Es ist demnach kein aus Sicht des Zivilschutzes relevantes Ereignis im Gange. Alles, was aktuell passiert, kann mit den Mitteln des normalen Tagesgeschäftes bewältigt werden, Auswirkungen auf die Bevölkerung gibt es keine.
Aufmerksamkeitsstufe - ALFA
Ein aus Sicht des Zivilschutzes relevantes Ereignis steht bevor und erfordert eine eingehende Beobachtung. Alle Beteiligten werden vorgewarnt und können die notwendigen Vorkehrungen treffen. Auch die Bevölkerung wird auf das bevorstehende Ereignis aufmerksam gemacht, damit es sie nicht unvorbereitet trifft.
Voralarm - BRAVO
Ein für den Zivilschutz relevantes Ereignis ist eingetreten, die Einsatzkräfte sind auf den Plan gerufen, alle Behörden im Zivilschutzsystem informiert. Der Voralarm wird ausgelöst, wenn ein Ereignis die Bevölkerung betrifft und einen koordinierten Einsatz erfordert, trotzdem aber als konventionelle Notfallsituation angesehen wird. Das Landeswarnzentrum und die Einsatzzentralen halten Kontakt mit dem betroffenen Gebiet und setzen alle nötigen Maßnahmen, um die Gefahr für Gebiet und Bevölkerung einzudämmen.
Alarmstufe - CHARLIE
Eine Notlage ist aufgetreten, die betroffenen Zivilschutzzentren sind aktiviert, ein Katastrophenfall ist möglich. Es handelt sich demnach um eine Krise, die nicht nur große Gebiete erfasst hat, sondern sich stetig intensiviert. Um die Lage in den Griff zu bekommen, wird eine einheitliche Leitstelle aktiviert, in der die Fäden aller Einsätze zusammenlaufen und von wo aus alle Maßnahmen koordiniert werden. Je nach betroffenem Gebiet kann dies eine Gemeinde-, eine Bezirks- oder die Landesleitstelle sein.

Das Vorgehen auf allen vier Stufen ist genauestens geplant, alle zu setzenden Maßnahmen schon in Nicht-Krisenzeiten festgelegt und auch entsprechend geübt worden, damit das Zusammenspiel aller Einsatzkräfte im Notfall reibungslos klappt.