Stellenplan
Die Agentur für Bevölkerungsschutz des Landes Südtirol, errichtet mit Dekret des Landeshauptmanns vom 4. Dezember 2015, Nr. 32, ist eine vom Land abhängige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Organisations-, Verwaltungs-, Buchführungs- und Vermögensautonomie.
- Conto Annuale:
- Kosten Personal mit unbefristetem Arbeitsvertrag
- Dreijahresplan des Personalbedarfs
- Weitere Informationen: Daten zum Personalstand
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Letzte Aktualisierung: 18.01.2024
Letzte Aktualisierung: 26.01.2024